ThriveCart und die eRechnung ab 2025- Das musst du wissen

Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung in Deutschland und der EU verpflichtend. Ein großer Schritt Richtung Digitalisierung 🎉, der viele Vorteile mit sich bringt – aber auch ein paar Fragen aufwirft.

Vor allem, wenn du ThriveCart nutzt, solltest du sicherstellen, dass dein Setup zukunftssicher und gesetzeskonform bleibt. 💡

Keine Sorge, ich habe mit ThriveCart Rücksprache gehalten und alle Infos für dich gesammelt!

❓ Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist mehr als nur eine digitale Rechnung – sie wird in einem strukturierten Format erstellt, das eine automatisierte Verarbeitung ermöglicht. Wichtig dabei: Sie muss den Anforderungen der EU-Richtlinie 2014/55/EU und der CEN-Norm 19631 entsprechen.

✅ Die gängigsten Formate:

  • XRechnung: Datenformat ohne Corporate Design.
  • ZUGFeRD: PDF-Dokument mit eingebettetem Datensatz – hier kannst du dein Corporate Design nutzen.

Achtung: Einfache PDFs oder Papierrechnungen erfüllen diese Anforderungen nicht und gelten nicht als E-Rechnungen.

📅 Ab wann ist die E-Rechnung verpflichtend?

Schrittweise Umstellung für den Versand von eRechnungen bis 2028:

  • 2025: Papier- und PDF- Rechnungen weiterhin erlaubt, wenn der Rechnungsempfänger zustimmt (Zustimmung ist aktiv einzuholen!)
  • 2026: Papier- und PDF- Rechnungen weiterhin erlaubt, wenn der Rechnungsempfänger zustimmt (Zustimmung ist aktiv einzuholen!)
  • 2027: Papier- und PDF- Rechnungen weiterhin erlaubt, wenn der Rechnungsempfänger zustimmt (Zustimmung ist aktiv einzuholen!) + der Vorjahresumsatz des eigenen Unternehmens < 800.000 EUR beträgt
  • 2028: Papier und PDF-Rechnungen nicht mehr erlaubt. Zwingende eRechnungspflicht.

Für wen gilt die E-Rechnungspflicht?

Betroffen sind alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, die Rechnungen an andere inländische Unternehmer (B2B) stellen. 📄 

👉 Der Empfang von E-Rechnungen wird ab 01.01.2025 verpflichtend – unabhängig davon, ob du selbst E-Rechnungen ausstellst.

👉 Für den Empfang allein genügt oft eine E-Mail, aber für die automatische Verarbeitung brauchst du kompatible Software (z.B. Lexware oder DATEV).

 

Unterschied B2B vs. B2C:

  • B2B (Business-to-Business): Unternehmen müssen bis spätestens 2028 komplett auf E-Rechnungen umstellen.
  • B2C (Business-to-Consumer): Für Rechnungen an Privatpersonen ändert sich vorerst nichts – einfache PDFs oder Papierrechnungen bleiben erlaubt.

Gibt es Ausnahmen von der eRechnungspflicht?

  • Kleinstbetragsrechnungen mit einem Gesamtbetrag von < = 250 EUR
  • Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer

👋 ThriveCart und die E-Rechnung

Nun, nachdem ich ThriveCart gefragt habe, wie sie mit den neuen Anforderungen umgehen, kam folgende Antwort:

⚠️ ThriveCart bietet aktuell keine direkte Unterstützung für Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD. Ob und wann ein entsprechendes Update seitens dem Zahlungsanbieter erfolgen könnte, ist momentan nicht absehbar.

Aber keine Panik!

👋⚠️ Wichtige Fristen

  • Ab 1. Januar 2025: Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Dies erfordert die technische Infrastruktur, um strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD zu verarbeiten.

  • Ab 1. Januar 2025 bis Ende 2027: Es dürfen weiterhin Papier- und PDF-Rechnungen versendet werden, wenn der Empfänger explizit zugestimmt hat. Diese Zustimmung muss aktiv eingeholt werden (z. B. per E-Mail oder Vertrag)
  • Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro sind verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen. Für Unternehmen mit geringerem Umsatz gilt diese Verpflichtung ab dem 1. Januar 2028.

Obwohl die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen für viele Unternehmen erst ab 2027 oder 2028 gilt, ist es ratsam, bereits jetzt mit der Planung und Implementierung zu beginnen. Dies gewährleistet einen reibungslosen Übergang und vermeidet mögliche Compliance-Probleme in der Zukunft.

 

Das musst du jetzt tun

  • Prüfe dein Geschäftsmodell & Jahresumsatz:
    • Pflicht ab 01.01.2025: Empfang von E-Rechnungen sicherstellen.
    • Option ab 01.01.2025: Versand von E-Rechnungen möglich, aber keine Pflicht, sofern der Empfänger weiterhin PDFs akzeptiert.
    • Technik ab sofort: Zugriff auf ein Tool zur Verarbeitung von E-Rechnungen (DATEV, Lexoffice etc.).
    • Nur Privatkunden (B2C): Aktuell musst du keine Anpassungen vornehmen.
    • Jahresumsatz > 800.000€: Ab 01. Januar 2027 bist du verpflichtet eRechnungen auszustellen.
  • Wähle geeignete Tools und Schnittstellen:
    • Nutze z.B. ein Buchhaltungstool wie Lexware, um die gesetzlichen Anforderungen an elektronische Rechnungen zu erfüllen.
    • Verwende Zapier, um Tools wie ThriveCart nahtlos mit Lexware zu verbinden und den Rechnungsworkflow zu automatisieren (👉🏻 Hier wartet ein Rundum-sorglos-Paket inkl. Umsetzung auf dich*).
    • Oder binde ThriveCart direkt mit Stripe an und deaktiviere die integrierte Rechnungsstellung – allerdings ist auch bei dieser Variante ein Drittanbieter wie z.B. Billit Stripe App notwendig, um die eRechnung zu unterstützen. 👉🏻 Mehr zu dieser Variante findest du direkt bei Stripe.
    • Auch kannst du ThriveCart via Make mit SevDesk verbinden oder via API direkt mit DATEV.

🚨 Auch kommt es ein wenig darauf an, wie du persönlich vorgehen möchtest: Ob du erst einmal abwartest und individuell reagierst (z.B. eRechnungen auf Anfrage manuell erstellst via Lexware) oder direkt ab dem 01.01.2025 alles technisch umgesetzt haben möchtest. Besprich dich hierzu unbedingt mit deinem Steuerberater!

🔧 Welche Tools brauchst du?

Für das Erstellen und Verarbeiten von E-Rechnungen mit ThriveCart gibt es z.B. folgende Lösungswege:

Dabei wird die Rechnungsstellungsfunktion in ThriveCart deaktiviert, sodass die Transaktionsdaten bei jedem Produktkauf automatisch an z.B. Lexware übertragen werden. Dort kann dann direkt eine Gesetzeskonforme Rechnung erstellt werden. Vergiss nicht deine Datenschutzerklärung anzupassen!

Prüfe vorher, ob sich die Tools in Kombination mit ThriveCart oder untereinander verbinden lassen. Arbeitest du z.B. mit SevDesk lässt sich das via Zapier bisher noch nicht nutzen. SevDesk funktioniert ausschließlich via Make (ehem. Integromat). Teste die Verbindungen ausführlich, ob auch wirklich alle notwendigen Informationen übertragen werden und ⚠️ konsultiere vor der Wahl eines zusätzliechen Tools einen Steuerberater oder Experten für elektronische Rechnungsstellung, um sicherzustellen, dass du alle gesetzlichen Vorgaben einhältst.

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Vorteile der ThriveCart Automatisierung

  1. Optimierte Prozesse: Der komplette Rechnungsworkflow – von der Erstellung bis zum Versand – läuft automatisch und spart wertvolle Zeit.
  2. Weniger manueller Aufwand: Kontakte und externe Belege müssen nicht mehr händisch zugeordnet oder eingepflegt werden.
  3. Sichere Abwicklung: Das Risiko, wichtige Rechnungen zu übersehen oder zu verlieren, wird deutlich minimiert.

Herausforderungen der Automatisierung

  1. Kostenfaktor: Die Nutzung von Drittanbieter Tools erfordert oft kostenpflichtige Tarife sowohl bei Lexoffice als auch bei Zapier. ⇢ Plane monatlich ca. 30-40 € für Zapier und ca. 30 € für Lexware ein.
  2. Technische Störungen: Verbindungsprobleme oder Ausfallzeiten zwischen den Tools können auftreten.
  3. Komplexe Sonderfälle: Bei spezifischen steuerlichen Anforderungen könnte die Automatisierung an ihre Grenzen stoßen.
  4. Einrichtungszeit: Die Konfiguration und das Testen der Automatisierung erfordern technisches Know-how und einen gewissen Zeitaufwand. ⇢ Wenn Technik nicht dein Ding ist, denk auch an mögliche Kosten für externe Dienstleister. 💡

Warum ThriveCart trotzdem eine gute Wahl bleiben kann

Einmal zahlen, langfristig sparen
Die einmalige Lizenzgebühr macht ThriveCart im Vergleich zu anderen Tools, die monatliche Gebühren oder hohe Provisionen verlangen, langfristig günstiger.

Maximale Kontrolle & keine Wartezeiten
Kein lästiges Warten auf Genehmigungen oder Einschränkungen durch Drittanbieter.

Keine Provisionen
ThriveCart erhebt im Vergleich zu Digistore24, ablefy oder CopeCart keine Provisionen – du behältst 100 % deiner Einnahmen.

Automatisierte eRechnungen – perfekt integriert
Lass die Anbindung von ThriveCart an Lexware Office durch erfahrene Experten, wie Sandra Hoffmann umsetzen. So laufen deine eRechnungen ab dem 01.01.2025 gesetzeskonform, automatisch und stressfrei. 👉🏻 Hier wartet ein Rundum-sorglos-Paket inkl. Umsetzung auf dich*

🚨 Disclaimer: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Wende dich bei individuellen Fragen bitte an einen Steuerberater oder Anwalt.

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Weiterführende Ressourcen rund um ThriveCart

 

📖 Artikel: Hier findest du den ultimativen ThriveCart Review inkl. Erfahrungsberichten, Vergleichen, Vor- und Nachteilen

📖 Artikel: ThriveCart Analytics: Dein Weg zu datengetriebenen Entscheidungen und mehr Verkäufen

📖 Artikel: ThriveCart und die eRechnung: Das musst du wissen

📖 Artikel: ThriveCart im Vergleich zu ablefy (ehem. elopage): Wo sparst du mehr und welcher Anbieter passt besser zu dir?

📖 Artikel: ThriveCart & ThriveCart Pro - was ist der Unterschied?

📖 FAQ: ThriveCart ja oder nein - hier findest du die häufigsten Fragen & Antworten

 

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Du hast Fragen, Wünsche oder Anregungen für weitere Blogartikel, dann melde dich gerne unter: hello@launchmanagerin.de

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